Art IV Abs 1 PatRNov 1984; Art 167 Abs 2 lit a EPÜ; Art 167 Abs 5 EPÜ
Der OGH nimmt zur gebotenen Bestimmtheit Verfahrens zur Produktion eines Arzneimittels Stellung und erläutert, dass der Stoffschutzvorbehalt für europäische wie auch nationale Patente gleichermaßen maßgeblich sei. Das Gericht sei zur Beurteilung der Nichtigkeit eines Patents im Provisorialverfahren legitimiert.