§ 14 UWG; § 51 MSchG; § 81 UrhG
Der Autor beschreibt die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer vorbeugenden Unterlassungsklage. Dabei nimmt er auch zum Nachweis einer unmittelbar drohenden Rechtsverletzung und der Erstbegehungs- bzw Wiederholungsgefahr Stellung und lehnt die Rechtsansicht, wonach die Anmeldung einer Marke noch nicht die Gefahr ihrer unmittelbar bevorstehenden Nutzung indiziere, ab.