Zusammenfassung: Der OPM bejaht die Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke Novapark und dem Wort-Bild-Zeichen Innova Park Innsbruck.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MSchG
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Zusammenfassung: Der OPM bejaht die Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke Novapark und dem Wort-Bild-Zeichen Innova Park Innsbruck.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MSchG
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