Zusammenfassung: Geprüft wird, welche Produktpalette vom Recht zur kennzeichenmäßigen Nutzung einer Marke für Sonnenbrillen umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: § 33b MSchG
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Zusammenfassung: Geprüft wird, welche Produktpalette vom Recht zur kennzeichenmäßigen Nutzung einer Marke für Sonnenbrillen umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: § 33b MSchG
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