§ 2 UWG
Bei Gefahr der Irreführung ist der Werbende auch zur Information nachteiliger Produkteigenschaften verpflichtet.
OGH 28.09.2004, 4 Ob 188/04g Flashanimation.
§ 2 UWG
Bei Gefahr der Irreführung ist der Werbende auch zur Information nachteiliger Produkteigenschaften verpflichtet.
OGH 28.09.2004, 4 Ob 188/04g Flashanimation.