Zusammenfassung: Während eines anhängigen kartellgerichtlichen Prüfungsverfahrens kann keine Aufforderung zur Auskunftserteilung durch das Kartellgericht erlassen werden.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 5 WettbG; § 11 Abs 1 WettbG; § 2 WettbG; § 42 b KartG