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§ 11 Abs 5 WettbG; § 11 Abs 1 WettbG; § 2 WettbG; § 42 b KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/50Bl-LS 2005, 24 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Während eines anhängigen kartellgerichtlichen Prüfungsverfahrens kann keine Aufforderung zur Auskunftserteilung durch das Kartellgericht erlassen werden.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 5 WettbG; § 11 Abs 1 WettbG; § 2 WettbG; § 42 b KartG

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