Zusammenfassung: Das Gebot des rechtlichen Gehörs ist auch im außerstreitiges kartellverfahren zu beachten.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK § 43 KartG; § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG
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Zusammenfassung: Das Gebot des rechtlichen Gehörs ist auch im außerstreitiges kartellverfahren zu beachten.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK § 43 KartG; § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG
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