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Art 6 Abs 1 EMRK § 43 KartG; § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/49Bl-LS 2005, 24 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Das Gebot des rechtlichen Gehörs ist auch im außerstreitiges kartellverfahren zu beachten.

Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK § 43 KartG; § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG

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