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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/110Bl-LS 2004, 156 Heft 4 v. 1.8.2004

§ 7 UWG

Im Wettbewerbsrecht werden vom OGH reine Abwehrhandlungen milder beurteilt als Angriffshandlugen. Die Abwehrhandlung muss allerdings im Ausmaß und der Form noch im Bereich des Erforderlichen halten.

OGH 16.03.2004, 4 Ob 260/03v

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