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Thunbergia Laurifolia

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/106Bl-LS 2004, 155 Heft 4 v. 1.8.2004

§ 1 UWG; § 14 UWG

Eine Unterlassungklage kann vorbeugend erhoben werden, wenn es mit tatsächlichen Gründen belegt werden kann, dass ein wettbewerbsrechtlicher Gesetzesverstoß unmittelbar bevorsteht.

OGH 10.02.2004, 4 Ob 22/04w

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