§ 2 UWG; § 102 MPG
Das Irreführungsverbot im § 2 UWG wird durch § 102 MPG nicht beschränkt. So darf mit den Wirkungen von medizinischen Produkten nur dann geworben werden, wenn diese hinreichend wissenschaftlich belegt sind.
OGH 16.03.2004, 4 Ob 20/04a