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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/78Bl-LS 2004, 117 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 10 MSchG; § 10a MSchG; § 10b MSchG; § 61 MSchG

Wird markenverletzende Ware aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland nach Österreich importiert und hier gelagert, um die Ware später in einem weiteren Nicht-EU-Mitgliedsland zu vertreiben, entspricht das dem In-Verkehr-Bringen. Damit ist ein inländischer Markenverstoß verwirklicht.

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