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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/48Bl-LS 2004, 113 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 1 UWG

Unlauteres Verhalten liegt vor, wenn man freiwilig übernommene Bindungen ignoriert, um sich am Markt zu Vorteilen zu verhelfen.

OGH 18.11.2003, 4 Ob 223/03b

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