Zusammenfassung: Die Nichtnutzung einer Marke kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass der Markeninhaber als ordentlicher Unternehmer diese hätte abwenden können.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
Stichworte: OPM 12.03.2003, Om 14/02= PBl 2003/171
Zusammenfassung: Die Nichtnutzung einer Marke kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass der Markeninhaber als ordentlicher Unternehmer diese hätte abwenden können.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
Stichworte: OPM 12.03.2003, Om 14/02= PBl 2003/171