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Entscheidung - OPM 10.07.2002, Om 6/02

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2003/66Bl-LS 2003, 124 Heft 3 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Der OPM stellt in seiner Entscheidung fest, dass für den Begriff der Verwechslungsgefahr bei Marken gemeinschaftsweit ein einheitlicher Maßstab gilt.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG

Stichworte: PBl 2003, 18

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