Zusammenfassung: Die BA setzt sich in ihrer Entscheidung mit dem Neuerungsverbot auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 5 PatG; § 71 Abs 4 PatG
Stichworte: PBl 2002, 161
Zusammenfassung: Die BA setzt sich in ihrer Entscheidung mit dem Neuerungsverbot auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 73 Abs 5 PatG; § 71 Abs 4 PatG
Stichworte: PBl 2002, 161