Zusammenfassung: Die Entscheidung des OGH behandelt die Frage der Zuständigkeit des Kartellgerichtes zur Vollziehung der VO 1017/68 des Rates. In diesem Zusammenhang wird weiters erörtert unter welchen Voraussetzungen, bei übereinstimmendem Verhalten von Unternehmen, ein Verhaltenskartell vorliegt.