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Vermutung, nach welchem Verfahren ein neues Erzeugnis hergestellt wurde

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Dr. Rainer Herzig, RA Preslmayr & Partner Rechtsanwälte, WienÖBl 2002/52ÖBl 2002, 245 - 246 Heft 5 v. 1.10.2002

§ 155 PatG; § 389 EO; § 270 ZPO

Das vorliegende höchstgerichtliche Urteil befasst sich mit der Vermutung, dass wenn ein Verfahrenspatent zur Herstellung eines neuen Produkts vorliegt, bis zum Beweis des Gegenteils jedes Produkt, das die gleiche Beschaffenheit aufweist, nach dem patentierten Verfahren hergestellt wurde.

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