§ 5 Abs 1 UrhG; § 20 Abs 1 UrhG; § 46 Z 1 UrhG; § 57 Abs 4 UrhG; § 914 ABGB
Die Entscheidung des OGH erläutert die Verpflichtung zur Angabe der Quelle bei der Übersetzung von geschützten Texten im Rundfunk. In diesem Zusammenhang wird der gegenständlichen Übersetzung Werkcharakter zugesprochen und auch die freie Werknutzung miteinbezogen.