§ 1 UWG
Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass dem wettbewerbswidrig Handelnden keine Früchte seines unlauteren Verhaltens bleiben dürfen.
OGH 13.03.2002, 4 Ob 1/02d
§ 1 UWG
Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass dem wettbewerbswidrig Handelnden keine Früchte seines unlauteren Verhaltens bleiben dürfen.
OGH 13.03.2002, 4 Ob 1/02d