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Vereinbarung der Registrierung einer Domain unter dem Namen des Auftraggebers zur Vorbereitung seines Internetauftrittes

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Barbara Kurz, RAA Preyslmayr & Partner, WienÖBl 2002/37ÖBl 2002, 182 - 184 Heft 4 v. 1.8.2002

§ 43 ABGB; § 9 UWG

Die Entscheidung des OGH befasst sich mit dem unbefugten Namensgebrauch bei Domain-Namen. Weiters wird in diesem Zusammenhang die Verwechslungsgefahr erörtert.

OGH 29.05.2001, 4 Ob 123/01v; OLG Linz 3 R 31/01a; Lag Ried im Innkreis 2 Cg 143/00k

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