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Entscheidung - OPM 12.07.2000, Om 3/99

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/67Bl-LS 2002, 67 Heft 2 v. 1.3.2002

Zusammenfassung: Der OGH erläutert in seiner Entscheidung einige Details zur Erfindungseigenschaft.

Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 3 PatG; § 48 Abs 1 Z 1 PatG

Stichworte: PBl 2001, 197

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