Zusammenfassung: Die BA befasst sich in ihrer Entscheidung mit der Umschreibung ihres Zuständigkeitsbereiches.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 7 GMG; § 71 Abs 4 PatG
Stichworte: PBl 2002, 27
Zusammenfassung: Die BA befasst sich in ihrer Entscheidung mit der Umschreibung ihres Zuständigkeitsbereiches.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 7 GMG; § 71 Abs 4 PatG
Stichworte: PBl 2002, 27