Zusammenfassung: Die NA befasst sich in ihrer Entscheidung mit der Verschiedung des Anmeldungsgegenstandes bei Gebrauchsmustern.
Rechtsgrundlagen: § 1 GMG; § 3 GMG
Stichworte: PBl 2001, 151
Zusammenfassung: Die NA befasst sich in ihrer Entscheidung mit der Verschiedung des Anmeldungsgegenstandes bei Gebrauchsmustern.
Rechtsgrundlagen: § 1 GMG; § 3 GMG
Stichworte: PBl 2001, 151