Zusammenfassung: Die BA befasst sich mit der Bewilligung der Änderung der Antragsunterlagen, nach Erteilung eines Patents.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 1 PatG; § 8 Abs 1 PGMMV
Stichworte: PBl 2000, 36
Zusammenfassung: Die BA befasst sich mit der Bewilligung der Änderung der Antragsunterlagen, nach Erteilung eines Patents.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 1 PatG; § 8 Abs 1 PGMMV
Stichworte: PBl 2000, 36