Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit dem branchenüblichen Schutz einer bekannten Marke in Zusammenhang mit dem Löschungsverfahren.
OPM 22.09.1999, Om 1/99 (Hugo Boss)
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG; § 10 Abs 2 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG; § 51 MSchG