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Telefonwerbung für den Ankauf von Wertpapieren durch Dazwischenschalten eines Drittunternehmens das telefonisch die vorherige Einwilligung des Teilnehmers zu dieser Werbeform einholt

Gewerblicher RechtsschutzÖBl 2000, 68 - 71 Heft 2 v. 1.3.2000

§ 12 Abs 3 WAG; § 101 TKG 1997; § 1 UWG; § 18 UWG; RL des EP und des Rates v 15.12.1997 97/66/EG, ABl L 024; RL des EP und des Rates v 24.10.1995 95/46/EG, ABl L 281; Art 2 EG-IrreführungsRL 84/450/EWG , ABl 250/17

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