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Irrtümliche Zahlung des Drittschuldners an "falschen" Betreibenden.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)RA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/2991ÖBA 2024, 150 Heft 2 v. 15.2.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202402015002

§ 1431 ABGB.

Zahlt der Drittschuldner nicht an den in der Drittschuldnererklärung genannten Betreibenden, sondern irrtümlich an eine andere Person, kann die Zahlung gemäß § 1431 ABGB zurückverlangt werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Empfänger der irrtümlichen Zahlung selbst eine Forderung gegen den Verpflichteten hat.

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