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Zur europäischen Kontenpfändung.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)RA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/2990ÖBA 2024, 150 Heft 2 v. 15.2.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202402015001

Art 7 EuKoPfVO.

Ein Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung gem Art 7 Abs 1 EuKoPfVO setzt ua die Bescheinigung voraus, dass die spätere Vollstreckung der Forderung aufgrund eines dem Schuldner zurechenbaren Verhaltens gefährdet ist. Bei dieser Prüfung kann die zu § 379 Abs 2 Z 1 EO ergangene Rsp herangezogen werden, wonach ein rein passives Verhalten des Schuldners (zB die unbegründete Nichtzahlung fälliger Forderungen) nicht ausreicht, um eine Gefährdung anzunehmen.

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