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Verbraucherinnen müssen bei Gruppenversicherungsverträgen stets die Möglichkeit haben, vor Vertragsabschluss von sämtlichen Klauseln des Vertrages Kenntnis zu nehmen

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2023/132ÖBA 2023, 615 Heft 8 v. 15.8.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202308061501

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