https://doi.org/10.47782/oeba202308061001
§ 1425 ABGB.
Der Erlag von Krypto-Guthaben mit einer Mehrheit von Einzel-Wallet-Inhabern zur Umgehung technischer Probleme (Beschaffenheit der "Blockchain" als Gesamtheit bei Kryptowährungen) ist ausgeschlossen.