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Verbrauchergerichtsstand: Zum Begriff des "Ausrichtens" nach Art 17 EuGVVO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2915ÖBA 2023, 376 Heft 5 v. 15.5.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202305037601

Art 17 EuGVVO.

Der Begriff des "Ausrichtens" iSd Art 17 EuGVVO erfasst alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen, wobei für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens ein bloßes "doing business" aber nicht ausreicht.

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