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Zur Abgrenzung zwischen individuell ausgehandeltem Vertrag und AGB.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2897ÖBA 2023, 217 Heft 3 v. 15.3.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202303021701

§§ 864a, 879 ABGB.

Bei individueller Aushandlung des Vertragstextes fehlt die von § 879 Abs 3 ABGB vorausgesetzte Ungleichgewichtslage ("verdünnte Willensfreiheit").

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