https://doi.org/10.47782/oeba202303021601
§§ 880a, 914, 915 ABGB.
Ist der objektive Aussagewert einer Patronatserklärung zweifelhaft, ist ihr rechtlicher Gehalt nach den Auslegungsregeln der §§ 914 f ABGB zu ermitteln. Wie die Willenserklärung im Einzelfall aufzufassen ist, lässt sich jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilen.