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Eine nationale Verfahrensregelung, die dem Vollstreckungsgericht keine Möglichkeit zur Überprüfung eines einen Exekutionstitel darstellenden Verbrauchervertrages hinsichtlich seiner Missbräuchlichkeit gewährt, solange der Verbraucherin noch die Möglichkeit zur Einleitung eines ordentlichen Verfahrens offensteht, in dem das Vollstreckungsverfahren entgegen einer Sicherheitsleistung ausgesetzt werden könnte, verstößt gegen Artt 6 Abs 1 und 7 Abs 1 RL 93/13/EWG, sofern die Sicherheitsleistung ihrer Höhe nach dazu geeignet ist, die Verbraucherin von der Inanspruchnahme der Rechtsschutzmöglichkeit abzuhalten.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2023/126ÖBA 2023, 71 Heft 1 v. 15.1.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202301007101

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