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Bei vollständiger Nichtigkeit eines Hypothekardarlehensvertrages wegen missbräuchlicher Klauseln, steht die Klausel-RL dem Begehren der Verbraucherin nicht entgegen, Ansprüche geltend zu machen, die über die im Vertrag vereinbarten Beträge sowie die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehen. Das Kreditinstitut kann hingegen keine darüberhinausgehenden Ansprüche geltend machen, da dies die Ziele der Klausel-RL gefährden würde

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, Mag. Maximilian KorpÖBA 2023/134ÖBA 2023, 900 Heft 12 v. 15.12.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202312090001

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