vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Sicherstellungsanspruch nach § 1170b ABGB.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2023/2951ÖBA 2023, 749 Heft 10 v. 15.10.2023

https://doi.org/10.47782/oeba202310074901

§§ 880a, 1168, 1170b ABGB.

Die Obliegenheit des Werkbestellers gemäß § 1170b ABGB, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu geben, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts. Die Sicherstellung ist "für das noch ausstehende Entgelt" vorzunehmen, gleichgültig, ob dieses fällig ist oder nicht und aus welchem Grund – zB wegen eines Haftrücklasses – es vom Werkbesteller noch zurückbehalten wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!