https://doi.org/10.47782/oeba202310074801
§§ 6, 28, 28a KSchG.
Eine Klausel, mit der Verbraucher ua der Änderung von AGB zustimmen, ist intransparent, wenn den Verbrauchern dadurch kein klares und umfassendes Bild davon vermittelt wird, in welchen Punkten sich die AGB konkret ändern. Letzteres ist dann der Fall, wenn Verbraucher über die in der Klausel enthaltenen Hyperlinks nur zu einer Gesamtfassung der neuen AGB sowie zu einer beispielhaften Auflistung von mit der "Aktualisierung" verbundenen Änderungen gelangen.