https://doi.org/10.47782/oeba202310074601
§ 1 BWG.
Die Vergabe von Überbrückungsdarlehen (Bridge Loans) erfordert keine Konzession nach §§ 1, 4 BWG als "Kreditgeschäft", wenn eine bloß zweimalige Kreditvergabe einer Gesellschaft an ihre Joint Venture-Partnerin erfolgt, und zwar auch dann nicht, wenn die Darlehensgeberin in Gewinnerzielungsabsicht handelt.