Bereits seit 22. Juli 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (European Venture Capital Funds – EuVECA-VO).1) Ziel der EuVECA-VO ist die Erleichterung des Vertriebs von Risikokapitalfonds in der EU.2) Damit soll die Finanzierungssituation von Unternehmen in ihrer Anfangsphase in der EU verbessert werden.3) Die EuVECA-VO fand aber in der Praxis (zunächst) wenig Anklang.4) In der Lit wurde daher von EuVECA-VO als "Randerscheinung"5) oder bildhaft von einem "stumpfen Schwert"6) berichtet. Die VO 2017/1991 7) (Änderungsverordnung) machte mit 1. März 2018 die EuVECA-VO attraktiver. Wie bisher können registrierte AIFM qualifizierte Risikokapitalfonds in ihrem Heimatmitgliedstaat auflegen und grenzüberschreitend vertreiben. Mit der Änderungsverordnung ist das Investitionsuniversum erweitert worden. Der vorliegende Beitrag zeigt die attraktiven Möglichkeiten, die die EuVECA-VO registrierten AIFM bietet, auf. Zugleich wird auch das reduzierte regulatorische Umfeld dafür aufgezeigt.8)