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Änderung der EZB-Leitlinie über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten

Neues in Kürze – Aufsichtsrecht und RisikomanagementinternationalMMag. Dominik DammÖBA 2022, 489 Heft 7 v. 15.7.2022

Der Ansatz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die Ausübung von Optionen und Ermessensspielräumen (options and discretions) wird in vier Dokumenten dargelegt. Ziel derer ist es, die Transparenz in der Aufsichtstätigkeit zu erhöhen und die Nutzung von den im Unionsrecht bei der Bankenaufsicht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräumen durch die Vorgaben an die zuständigen Behörden zu harmonisieren. Die bestehenden Aufsichtsinstrumente werden so aufgrund der umfassenden Überarbeitung der aufsichtlichen

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