Mit der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) wird ein Rahmen für die Festlegung der Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen, um so die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern. In diesem Zusammenhang werden die Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (environment, social and governance, ESG) in das europäische Finanzsystem integriert. Anhand der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 wird die Taxonomie-Verordnung vor allem in folgenden Punkten konkretisiert: