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Strafbarkeit eines Börseunternehmens gem § 156 BörseG wegen Unterlassens der Bekanntgabe einer kursrelevanten Insiderinformation.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2022/271ÖBA 2022, 392 Heft 5 v. 15.5.2022

https://doi.org/10.47782/oeba202205039201

Art 7 und 17 MarktmissbrauchsVO, §§ 155, 156 BörseG

Strafbarkeit eines Börseunternehmens wegen Verletzung von Art 17 Abs 1 MarktmissbrauchsVO iVm § 155 Abs 1 Z 2 iVm § 156 BörseG durch Unterlassen der öffentlichen Bekanntgabe einer kursrelevanten Insiderinformation.

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