Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf werden im Wesentlichen die RL (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD) umgesetzt und flankierende Regelungen zur VO (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (IFR) geschaffen. Insbesondere soll durch dieses Gesetz der Tätigkeitskatalog von Wertpapierfirmen ausgedehnt und Markteintrittsbarrieren reduziert werden. Zusammen mit der VO (EU) 2019/2033 erfasst der gegenständliche Gesetzesentwurf die unterschiedlichen Risikoprofile von Wertpapierfirmen und legt verhältnismäßige Aufsichtsvorschriften, die auf die spezifischen Risiken von Wertpapierfirmen zugeschnitten sind, fest.