Entscheidet sich ein Unternehmen, Mitarbeitern Kapitalbeteiligungen zu gewähren – mittels Aktienoptionsprogrammen oder unmittelbar durch Aktien (idR zu vergünstigten Bedingungen) – wirft dies die Frage nach der Prospektpflicht auf. Dazu lässt sich im Ergebnis festhalten, dass weder die Einräumung von Aktienoptionsprogrammen noch die Ausübung der Optionen eine Prospektpflicht auslöst. Die Gewährung von Mitarbeiteraktien kann hingegen prospektpflichtig sein, sofern die Umstände des Einzelfalls nicht ein Absehen von der Erstellung eines Prospekts – im Einklang mit einer in der Prospekt-VO vorgesehenen Ausnahme – zulassen.