Der nachfolgende Artikel1) befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen österreichische Privatstiftungen gemäß dem Privatstiftungsgesetz 19932) (PSG) als alternative Investmentfonds unter das österreichische AIFMG3) (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz) fallen. Das Thema wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet, insbesondere werden anhand der Methodologie der AIFMD4) (Alternative Investment Fund Managers Directive) bzw des AIFMG mögliche Ausnahmetatbestände diskutiert.