Das Verbraucherinsolvenzrecht, das mit der KO-Novelle 1993 in das österreichische Insolvenzrecht eingeführt wurde, wird durch das IRÄG 2017 in wesentlichen Bereichen reformiert. Die Novelle, die mit 1.11.2017 in Kraft tritt, sieht insb beim Abschöpfungsverfahren tiefgreifende Veränderungen vor: So wird etwa die Dauer des Abschöpfungsverfahren auf fünf Jahre verkürzt; ebenso kann der Schuldner die Restschuldbefreiung in Zukunft ohne Leistung einer Mindestquote erlangen. Der nachstehende Beitrag erläutert die Eckpunkte dieser Reform und klärt methodische Fragen, die aus den neuen Regelungen resultieren.