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Hinterlegung eines Sparguthabens von Einleger unbekannten Aufenthalts.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2515ÖBA 2018, 749 Heft 10 v. 15.10.2018

§ 1425 ABGB

§§ 31, 32 BWG.

Jedenfalls dann, wenn der unbekannte oder abwesende Gläubiger bereits einen Abwesenheitskurator mit entsprechendem Befugniskreis hat, muss der Schuldner ihm die Leistung anbieten, bevor er schuldbefreiend gerichtlich hinterlegen darf.

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