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Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Treuhand.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2018/2516ÖBA 2018, 750 Heft 10 v. 15.10.2018

§§ 914, 988, 1002 ABGB

§ 10a RAO.

Der Kreditnehmer kann nebenvertraglich verpflichtet sein, den Kreditgeber bei der Wiedererlangung der Valuta von einem Treuhänder zu unterstützen, wenn sich der Treuhandauftrag nicht mehr verwirklichen lässt.

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