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Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass ein Verbraucherkreditvertrag als zins- und kostenfrei gilt, wenn nicht alle der in Art 10 Abs 2 der Verbraucherkreditrichtlinie genannten Informationen im Kreditvertrag angegeben werden, ist mit dem Unionsrecht vereinbar, sofern es dadurch für den Verbraucher unmöglich wird, den Umfang seiner Verpflichtung einzuschätzen

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2017/74ÖBA 2017, 202 Heft 3 v. 15.3.2017

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2008/48/EG – Verbraucherschutz – Verbraucherkredit – Art 1, Art 3 Buchst m, Art 10 Abs 1 und 2, Art 22 Abs 1 und Art 23 – Auslegung der Begriffe "auf Papier" und "ein anderer dauerhafter Datenträger" – Vertrag mit Verweis auf ein anderes Dokument – Schriftformerfordernis iSd nationalen Rechts – Angabe der erforderlichen Informationen durch einen Verweis auf objektive Parameter – In einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit anzugebende Elemente – Folgen der fehlenden Angabe zwingender Informationen – Verhältnismäßigkeit;

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