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Internationale Zuständigkeit für die Regressklage von Kreditnehmern untereinander

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2415ÖBA 2017, 865 Heft 12 v. 15.12.2017

Art 7 EuGVVO 2012

Der Regress-/Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners gegen den anderen wegen überproportionaler Tilgung eines gemeinsamen Darlehens fällt unter Art 7 Nr 1 lit b zweiter Strich EuGVVO 2012. Für die Regressklage ist auch das Gericht am Erfüllungsort der zugrundeliegenden Verpflichtung zuständig. Dieser befindet sich am Sitz der Bank.

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